Rückenbeschwerden sind der Haupt-Krankheitsgrund

Kürzlich war ich in einem Onlinevortrag zu einem spannenden Thema. Ich habe mich angemeldet, da das Thema viel mit Führung und Führungsverhalten zu tun hat. Anfangs herrschte eine sehr lockere Atmosphäre, es wurde gescherzt, bis der Vortrag begann. Das empfand ich als sehr angenehm. Gestartet wurde mit einigen statistischen Grundlagen, was ja bekanntlich sehr hilfreich ist, um die Zuhörerinnen und Zuhörer zunächst mal ins Boot zu holen und die Problematik aufzumachen. Es wurden sehr beeindruckende Zahlen präsentiert und da kommt er zum ersten Mal um die Ecke. Der Löwe, der offensichtlich Eindringlinge in sein Revier (Thema) ausgemacht hat und nun mit einer ersten Frage sein Revier markiert. Weiterlesen
In diesem Video zeige ich Dir, was Du alles beachten solltest, wenn du Beschäftigte im Homeoffice hast. Hier findest Du keine Rechtsberatung, jedoch viele Ansätze für Dich, die aus betrieblicher Sicht essentiell sind. Warte nicht, bis etwas passiert. Handle vorher und vorausschauend. Wie? Das zeige ich Dir im Video und in der Checkliste.
Du kannst aber auch direkt zum download der Checkliste
In diesem Video zeige ich Dir, wie Du als KMU an Fördergelder kommst, ohne dass Du dafür Stunden zur Suche aufwenden musst. Du willst Deine Innovationen, Deine Digitalisierung oder Dein Homeoffice fördern lassen? Zuschuss oder Kredit der KfW? Video ansehen und Kontakt aufnehmen.
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Seit Freitag ist mein neues Buch bestellbar!
Mit einer Reihe von renommierten Experten auf ihrem Gebiet habe ich dieses Buch herausgegeben und auch selbst ein Kapitel verfasst.
Einige Politier fordern vehement, die Homeoffice-Pflicht für Unternehmen einzuführen. Allerdings bin ich mir bei denen, die laut danach rufen überhaupt nicht sicher, ob sie die von ihnen selbst erlassenen Gesetzte kennen.
Hier mal 2 Themen, über die man herzhaft lachen könnte, wäre die Situation nicht so ernst und die Damen und Herren würden sich einfach mal daran machen, diese aberwitzigen Vorschriften zu ändern. Bringt zwar keine Schlagzeilen, ist aber unheimlich wirkungsvoll. Weshalb? Weil sich dann noch mehr Unternehmen mit Homeoffice-Arbeitsplätzen anfreunden würden und der Gesetzgeber mehr Sicherheit auf diesem Gebiet geben könnte.
Die nachfolgenden Kuriositäten sind aus den Vorschriften zur Gesetzlichen Unfallversicherung entnommen. Es ist kein Aprilscherz
Kuriosität 1
Toilettengang:
Der Gang zur Toilette ist auch im Büro und Betrieb unvermeidbar. Hin- und Rückweg zur und von der Toilette sind daher versicherte Arbeitswege – allerdings nur bis zur Toilettentür. Wer in der Toilette ausrutscht, ist nicht durch die Unfallversicherung versichert. Wer zu Hause auf die Toilette geht, ist ebenfalls nicht versichert, auch nicht auf dem Hin- und Rückweg!
Kuriosität 2
Pausen im Homeoffice
Arbeitet man in den eigenen vier Wänden, findet das Mittagessen vielleicht in der eigenen Küche statt. Den Weg dorthin oder auch auf die Toilette legt man innerhalb der eigenen Wohnung zurück. Auf diese haben Arbeitgeber keinen Einfluss, weshalb solche Wege nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Übrigens: Arbeitswege außerhalb des Zuhauses beginnen nicht ab der Wohnungstür, sondern erst mit dem Durchschreiten der Haustür.
Quelle: VBG
Da hören wir doch wieder mal den Deutschen Amtsschimmel laut wiehern. Wieso wurden diese Regelungen seit Beginn der Pandemie bis Ende 2020 eigentlich ausgesetzt und nicht verlängert?
Bei einem Unfall zu Hause ist es gut, diese Regelungen zu kennen.
Also – Vorsicht beim Homeoffice in Bezug auf die Unfallversicherung!
Weitere Informationen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen im Homeoffice in unserem Live-Online-Seminar.
Sei auf der sicheren Seite und melde Dich zu diesem Seminar an. Wir machen keine Rechtsberatung, sondern wir verraten Dir ganz persönlich unsere erfolgreichsten Strategien. Zusätzlich erhältst Du noch Zugriff auf unsere Lernplattform und kannst Dir vorgefertigte Unterlagen downloaden, die Du nach Deinen Bedürfnissen anpassen kannst, wie z.B. Checklisten zum Datenschutz oder zur Datensicherheit, Rechtsverordnungen und Links zu weiteren Informationen.
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Und wieder haben uns unsere Kunden mit der Gesamtnote “SEHR GUT” bewertet.
Vielen Dank für die Bewertungen und wir versprechen, weiterhin alles zu tun, damit Sie uns auch in Zukunft diese Bewertung geben können.
#ProvenExpert
Beschäftigte mit Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten müssen von Zuhause arbeiten!Sofern es umsetzbar ist und keine zwingenden betrieblichen Gründe vorliegen, hat ein Arbeitgeber ab sofort das Arbeiten in den privaten Wänden anzubieten. Ist Präsenz unvermeidbar, müssen weiter die Bestimmungen des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard und der konkretisierenden SARS-CoV-2-Arbeitschutzregel eingehalten werden. Betriebsbedingte Zusammenkünfte minimieren!Es sollen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, technische und organisatorische Lösungen) zunächst digitale Lösungen für betriebliche Zusammenkünfte, etwa für Besprechungen oder in einem Büro, angewendet werden. Ist das nicht möglich, werden zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig: Es bedarf bei einer gleichzeitigen Nutzung einer Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede Person, die sich zusätzlich im Raum befindet. Ist auch dies nicht möglich, hat der Arbeitgeber mit anderen geeigneten Maßnahmen den Schutz der Beschäftigten sicherzustellen, insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen. Die Gefährdungsbeurteilung muss diesbezüglich aktualisiert oder angepasst werden. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sind die Mitarbeitenden grundsätzlich in möglichst kleine und feste Arbeitsgruppen einzuteilen. So können betriebsbedingte Kontakte weiter verringert und bestenfalls auch eine Kontaktnachverfolgung in Betrieben ermöglicht werden. Verpflichtend Masken bereitstellenKönnen die obigen Rahmenbedingungen zu Zusammenkünften, sowie ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden und ist zusätzlich bei ausgeführten Tätigkeiten mit einer Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen, dann hat der Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2-Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen. Die etwas wirksamere FFP2-Maske gehört zur persönlichen Schutzausrüstung. Daher müssen Beschäftigte hierzu unterwiesen werden, eine Vorsorgeuntersuchung erhalten, und somit bestimmte Regeln zum Tragen, zur Hygiene und Aufbewahrung kennen. Die FFP2-Maske ist allerdings auch in der Gefährdungsbeurteilung COVID-19 nach dem STOP-Prinzip der letzte Schritt, wenn alle anderen zuvor geprüften Maßnahmen – Substitution, technische und organisatorische Lösungen – nicht umgesetzt werden können. Die u.a. aufgeführte Quelle können Sie hier downloaden: Sie möchten weitere Informationen? Dann suchen Sie sich hier einen Termin für eine kostenfreie Beratung und was wir alles für Sie tun können.. Quelle: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung |
Das verdeutlicht eine Randstad-Studie aus dem 2. Halbjahr 2020 über die “Sorgen der Mitarbeiter von Unternehmen in der Corona-Pandemie” Weiterlesen