So vermeidest Du Sicherheitslücken im Homeoffice

In diesem Video zeige ich Dir, was Du alles beachten solltest, wenn du Beschäftigte im Homeoffice hast. Hier findest Du keine Rechtsberatung, jedoch viele Ansätze für Dich, die aus betrieblicher Sicht essentiell sind. Warte nicht, bis etwas passiert. Handle vorher und vorausschauend. Wie? Das zeige ich Dir im Video und in der Checkliste.

Zum Video

Du kannst aber auch direkt zum download der Checkliste

ZUR CHECKLISTE

Die Top5 Förderprogramme des Bundes für KMU

In diesem Video zeige ich Dir, wie Du als KMU an Fördergelder kommst, ohne dass Du dafür Stunden zur Suche aufwenden musst. Du willst Deine Innovationen, Deine Digitalisierung oder Dein Homeoffice fördern lassen? Zuschuss oder Kredit der KfW? Video ansehen und Kontakt aufnehmen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Du kannst mir auch hier direkt mit mir Kontakt aufnehmen:

Kontakt

Homeoffice-Arbeitsplatz zum Preis einer Tasse Kaffee

In diesem Video zeige ich Dir, wie Du zum Preis einer Tasse Kaffee einen Homeoffice-Arbeitsplatz einrichten kannst. Wenn Du daran interessiert bist, wie Du für den Gegenwert nur eines Kaffee´s pro Tag einen ergonomischen Schreibtisch incl. Stuhl im Homeoffice aufbauen lässt, dann schau Dir dieses Video an. Weiterlesen

Homeoffice kurios – Nein, es ist kein verspäteter Aprilscherz!

Einige Politier fordern vehement, die Homeoffice-Pflicht für Unternehmen einzuführen. Allerdings bin ich mir bei denen, die laut danach rufen überhaupt nicht sicher, ob sie die von ihnen selbst erlassenen Gesetzte kennen.

Hier mal 2 Themen, über die man herzhaft lachen könnte, wäre die Situation nicht so ernst und die Damen und Herren würden sich einfach mal daran machen, diese aberwitzigen Vorschriften zu ändern. Bringt zwar keine Schlagzeilen, ist aber unheimlich wirkungsvoll. Weshalb? Weil sich dann noch mehr Unternehmen mit Homeoffice-Arbeitsplätzen anfreunden würden und der Gesetzgeber mehr Sicherheit auf diesem Gebiet geben könnte.

Die nachfolgenden Kuriositäten sind aus den Vorschriften zur Gesetzlichen Unfallversicherung entnommen. Es ist kein Aprilscherz

Kuriosität 1

Toilettengang:
Der Gang zur Toilette ist auch im Büro und Betrieb unvermeidbar. Hin- und Rückweg zur und von der Toilette sind daher versicherte Arbeitswege – allerdings nur bis zur Toilettentür. Wer in der Toilette ausrutscht, ist nicht durch die Unfallversicherung versichert.  Wer zu Hause auf die Toilette geht, ist ebenfalls nicht versichert, auch nicht auf dem Hin- und Rückweg!

Kuriosität 2

Pausen im Homeoffice
Arbeitet man in den eigenen vier Wänden, findet das Mittagessen vielleicht in der eigenen Küche statt. Den Weg dorthin oder auch auf die Toilette legt man innerhalb der eigenen Wohnung zurück. Auf diese haben Arbeitgeber keinen Einfluss, weshalb solche Wege nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Übrigens: Arbeitswege außerhalb des Zuhauses beginnen nicht ab der Wohnungstür, sondern erst mit dem Durchschreiten der Haustür.

Quelle: VBG

Da hören wir doch wieder mal den Deutschen Amtsschimmel laut wiehern. Wieso wurden diese Regelungen seit Beginn der Pandemie bis Ende 2020 eigentlich ausgesetzt und nicht verlängert?

Bei einem Unfall zu Hause ist es gut, diese Regelungen zu kennen.

Also – Vorsicht beim Homeoffice in Bezug auf die Unfallversicherung!

Weitere Informationen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen im Homeoffice in unserem Live-Online-Seminar.

JETZT BUCHEN

Mein Interview im SQUT 01/21 zum Thema “Homeoffice”

SQUT: Arbeitest Du auch im Homeoffice und was machst Du da so?

Ja, bei mir ist das Homeoffice schon immer der Standard-Arbeitsplatz, wenn ich nicht beim Kunden bin. Wir machen ja seit nunmehr fast 6 Jahren Blended Coaching und Blended Learning Konzepte für unsere Auftraggeber. Da war es nicht so schwer, komplett auf online umzustellen. Wir mussten natürlich einige Module auf ein professionelles Online-Format umstellen, jedoch war das know-how bereits vorhanden. Dafür haben wir dann die kurze auftragslose Zeit genutzt, in der alle in der Corona-Schockstarre waren. Seitdem so viele Menschen im Homeoffice arbeiten, beraten wir auch Unternehmen zum Führen aus der Distanz und wie man grundsätzlich Homeoffices aufbaut und anbindet. Neuerdings haben wir auch ein Online-Seminar, das wir für die Bundesvereinigung der Mittelständischen Wirtschaft durchführen, in dem es darum geht, wie man professionell Online-Seminare konzipiert und durchführt. Weiterlesen

Homeoffice – Diese Regeln müssen Arbeitgeber jetzt zwingend einhalten

Beschäftigte mit Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten müssen von Zuhause arbeiten!

Sofern es umsetzbar ist und keine zwingenden betrieblichen Gründe vorliegen, hat ein Arbeitgeber ab sofort das Arbeiten in den privaten Wänden anzubieten. Ist Präsenz unvermeidbar, müssen weiter die Bestimmungen des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard und der konkretisierenden SARS-CoV-2-Arbeitschutzregel eingehalten werden.

Betriebsbedingte Zusammenkünfte minimieren!

Es sollen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, technische und organisatorische Lösungen) zunächst digitale Lösungen für betriebliche Zusammenkünfte, etwa für Besprechungen oder in einem Büro, angewendet werden. Ist das nicht möglich, werden zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig: Es bedarf bei einer gleichzeitigen Nutzung einer Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede Person, die sich zusätzlich im Raum befindet. Ist auch dies nicht möglich, hat der Arbeitgeber mit anderen geeigneten Maßnahmen den Schutz der Beschäftigten sicherzustellen, insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen. Die Gefährdungsbeurteilung muss diesbezüglich aktualisiert oder angepasst werden.

Feste Arbeitsgruppen bilden

In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sind die Mitarbeitenden grundsätzlich in möglichst kleine und feste Arbeitsgruppen einzuteilen. So können betriebsbedingte Kontakte weiter verringert und bestenfalls auch eine Kontaktnachverfolgung in Betrieben ermöglicht werden.

Verpflichtend Masken bereitstellen

Können die obigen Rahmenbedingungen zu Zusammenkünften, sowie ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden und  ist zusätzlich bei ausgeführten Tätigkeiten mit einer Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen, dann hat der Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2-Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen. Die etwas wirksamere FFP2-Maske gehört zur persönlichen Schutzausrüstung. Daher müssen Beschäftigte hierzu unterwiesen werden, eine Vorsorgeuntersuchung erhalten, und somit bestimmte Regeln zum Tragen, zur Hygiene und Aufbewahrung kennen. Die FFP2-Maske ist allerdings auch in der Gefährdungsbeurteilung COVID-19 nach dem STOP-Prinzip der letzte Schritt, wenn alle anderen zuvor geprüften Maßnahmen – Substitution, technische und organisatorische Lösungen – nicht umgesetzt werden können.

Die u.a. aufgeführte Quelle können Sie hier downloaden:

Sie möchten weitere Informationen? Dann suchen Sie sich hier einen Termin für eine kostenfreie Beratung und was wir alles für Sie tun können..

Quelle: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
(Corona-ArbSchV) Bundes-Sozialministerium v. 22.01.21

Schlechtes Zeugnis für Arbeitgeber

Das verdeutlicht eine Randstad-Studie aus dem 2. Halbjahr 2020 über die “Sorgen der Mitarbeiter von Unternehmen in der Corona-Pandemie” Weiterlesen

Homeoffice läuft noch nicht rund? Machen Sie jetzt den Check mit uns!

Stellen Sie sich vor, dass ab der kommenden Woche alle Ihre Beschäftigten, die nicht in der Produktion tätig sind, ins Homeoffice wechseln müssen.

  • Wie sind Ihre Führungskräfte auf das Thema „Führen auf Distanz“ vorbereitet?
  • Wie sieht Ihre technische Anbindung aus?
  • Welche Regeln müssen sie aufstellen?
  • Welche Rahmenbedingungen müssen Sie beachten?
  • Wie können Sie Ihre Investitionen zu diesem Thema im Griff behalten?

 

Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Nein“ beantworten müssen, dann klicken Sie hier:

http://bit.ly/2zhxIwC

Homeoffice – und dann?

Die Arbeit im Homeoffice wird zum sogenannten “New Normal” in der Arbeitswelt. Ging es während des ersten Lockdowns vorrangig darum, die Arbeitsabläufe einigermaßen aufrecht zu erhalten, ist das nun schon fast zur Routine in den Unternehmen geworden. Auch in der Zukunft wird Arbeit nicht mehr so geleistet, wie vor der Pandemie. Neue Arbeitsmodelle sind entstanden und das Homeoffice hat einen großen Anteil daran.

Die Unternehmen sind gefordert

Jetzt sind allerdings die Unternehmen gefordert, den gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Erstaunlich ist hierbei, dass die Unternehmensgröße keine Rolle dabei spielt. Selbst in großen Unternehmen, teilweise sogar im Dax notiert, sind die Vorschriften offenbar unbekannt. Es gibt auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen nur ganz wenig Ausnahmen, die gemacht wurden. Und hierzu gehören aktuell nur die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung im Homeoffice, die bis 31.12.2020 den Regelungen des Offices angepasst wurden. Das war´s!

Es war ja auch völlig in Ordnung, wenn die Gewerbeaufsicht in den letzten Monaten nicht so genau hingeschaut hat, wie das Thema Homeoffice umgesetzt wird. Wenn wir nun aber nach 9 Monaten von einer Normalisierung sprechen, dann ist es an der Zeit, die Vorschriften einzuhalten. Und dazu gehört eben einfach, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind dafür zu sorgen, dass auch im Homeoffice die Vorgaben des Unfallschutzes, des Datenschutzes, der Ergonomie und der Arbeitssicherheit eingehalten werden.

Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, nicht nur den Arbeitsplatz einzurichten, sondern auch die Kosten für die Einrichtung zu übernehmen. Wenn man es gesetzlich ganz genau nimmt, dann muss bei der erstmaligen Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes sogar eine Arbeitsstättenbegehung gemacht werden. Natürlich ist hierbei auf den Artikel 13 GG zu achten. Aber das war auch vor Corona schon so.

Nicht jede Wohnung ist als Homeoffice geeignet

Es ist völlig klar, dass sich nicht jede Wohnung des Arbeitnehmers aufgrund ihrer Größe für Homeoffice eignet, aber dann kann auch nicht im Homeoffice gearbeitet werden. Es ist ja auch völlig sinnlos im Homeoffice arbeiten zu wollen, wenn die technische Infrastruktur nicht vorhanden ist. Das sind Ausschlussgründe, die es zukünftig wieder zu beachten gilt.

Ein weiterer Punkt ist der Umgang mit dem Datenschutz und mit der Datensicherheit. Vielerorts fehlt es hier an Regelungen und Anweisungen für die Beschäftigten. Manch einer mag nun sagen: “Das ist doch weltfremd, was der hier schreibt!” Darauf muss ich aber erwidern, dass das nun mal die geltenden Regelungen sind und es kann doch nicht sein, dass man Beschäftigten in den Unternehmen anbietet, sich an den Kosten des Kaufs  einer Büroausstattung zu beteiligen, wenn sie eigentlich komplett übernommen werden müssen. Oder ob man überhaupt nichts tut und die Beschäftigten weiterhin auf der Couch sitzen lässt, mit den Airpods in den Ohren. Nichts gegen diese in-ear-Kopfhörer! Diese haben eine sehr hohe Qualität, aber sie sind einfach nicht dafür geeignet, damit täglich mehrere Webmeetings zu machen und häufig damit zu telefonieren. Da stellt sich doch die Frage, ob das Kalkül oder Unwissenheit ist.

Natürlich ist auch der Gesetzgeber gefordert,  Regelungen zu erlassen, die der Realität angepasst sind. In Unternehmen mit Betriebsräten gibt es zusätzlich die Möglichkeit, hierzu Rahmentarifverträge oder Regelungsabsprachen zu treffen. Häufig gehen diese über die gesetzlichen Regelungen hinaus.

Führung aus der Distanz wird unterschätzt

Was in vielen Unternehmen schlichtweg unterschätzt wird, ist die Führung der Mitarbeitenden. Führen auf Distanz heisst anders kommunizieren als bisher. Diese Feinheiten in der Kommunikation müssen beherrscht werden. Sind die Führungskräfte nicht entsprechend geschult, dann besteht die große Gefahr, dass die Beschäftigten mit ihrer Arbeitssituation unzufrieden werden, weil sie keinen adäquaten Arbeitsplatz haben, weil sie sich aufgrund von Fehlern in der Führung nicht mehr wahrgenommen fühlen und weil sie das Gefühl haben, sozial zu vereinsamen. Diese Unzufriedenheit hat unmittelbaren Einfluss auf die Arbeitsleistung und die Motivation. Die Wahrscheinlichkeit Spitzenkräfte zu verlieren, steigt um ein Vielfaches. Es wird immer noch von Fachkräftemangel gesprochen und wie schwierig es ist, diese zu finden. Meine Empfehlung ist, sich auf die vorhandenen Fachkräfte zu konzentrieren und zu schauen, dass man diese nicht verliert!

Das Kostenargument zählt nicht

Unternehmensseitig wird häufig von hohen Kosten gesprochen, die die Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice mit sich bringt. Doch auch hier sei erwidert, dass es nicht immer hohe Kosten sein müssen. So kann z.B. jeder Beschäftigte seinen Bürodrehstuhl und seinen Schreibtisch im Homeoffice aufbauen, wenn dauerhaft dort gearbeitet wird. Bei Rotation von Homeoffice und Office können zumindest die überzähligen Büromöbel verteilt werden. Und für die restlichen Beschaffungen kann man auf attraktive Leasingmodelle zugreifen.

Ich hatte es weiter oben bereits erwähnt – Nicht jede Büroausstattung hat Platz im Homeoffice, aber da braucht es Lösungen, die beidseitig getragen werden und die nicht allen ergonomischen Vorschriften zuwiderlaufen. Der Anfang wäre doch schon mal mit einem professionellen Headset gemacht!

Eine letzte Sache, die sich jetzt noch garnicht abschätzen lässt, sind die gesundheitlichen Spätfolgen aufgrund fehlender ergonomischer Arbeitsplätze. Auch hier hat der Arbeitgeber Vorsorge zu treffen.

Möchten Sie wissen, wie Sie den Anforderungen entsprechende Homeoffices einrichten, in denen die Menschen produktiv und mit Freude arbeiten? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht.

Was Sie noch wissen sollten: Wir machen keine Rechtsberatung, jedoch vermitteln wir Ihnen bei Bedarf gerne einen Juristen aus unserem Netzwerk.
Alle unsere Informationen für Sie sind in der Praxis erfolgreich erprobt!

 

Möchten Sie sich vorab selbst mit den Themen der Rahmenbedingungen und der Führung aus der Distanz vertraut machen, dann haben wir hier zwei Links für Sie:

“Führen von Beschäftigten im Homeoffice”

“Homeoffice – Tipps – Tools – Rahmenbedingungen”

 

Ab sofort buchbar!

Ab sofort ist unser Online-Seminar “Führen von Beschäftigten im Homeoffice” wieder buchbar. Erfahre in knapp 30 Minuten alle notwendigen Grundlagen. Wir haben im November wieder einige Termine frei gemacht. Sichere Dir eines der wenigen Tickets und melde Dich bald an. Das Seminar läuft nur im November. Danach wird es in diesem Jahr nicht mehr verfügbar sein.

Homeoffice läuft noch nicht nach Deinen Vorstellungen?

Dann bist Du in diesem Online-Seminar richtig!

Du hast immer noch einige Herausforderungen in der Organisation und Führung von Homeoffices?

  • Du bist Dir nicht ganz sicher, was Deine Mitarbeiter eigentlich machen?
  • Du bist noch nicht zufrieden mit der Performance?
  • Du hast manchmal das Gefühl, dass jeder vor sich hinwerkelt?
  • Du merkst, dass Deine Beschäftigten unzufrieden mit der Situation sind?
  • Du merkst, dass Dein eigenes Zeitmanagement verbesserungsfähig ist?

Du erfährst in diesem Online-Seminar:

  • Wie Du mit Deinen Beschäftigten gut kommunizierst
  • Wie Du noch mehr Vertrauen aufbaust
  • Wie Du noch empathischer führst
  • Wie Du Dein eigenes Zeitmanagement weiter verbesserst
  • Wie Du mit Deinen Mitarbeitern zusammen Regeln aufstellst
  • Wie Du eine insgesamt höhere Performance erzielst, ohne die Beschäftigten zu frustrieren

Melde dich hier kostenfrei an.